AllgemeineGeschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltung der Bedingungen,Räumliche Einschränkung, Jugendschutz • Die Geschäftsabwicklung (Angebote, Lieferungen, Leistungen, etc.) mit derCannapro GmbH erfolgt ausschliesslich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. MitBestellung der Ware oder Leistungen gelten die nachfolgenden Bedingungen alsangenommen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vertragsparteifinden keine Anwendung und sind nur wirksam, wenn Cannapro GmbH sie schriftlichbestätigt hat. • Die Cannapro GmbH vertreibt ihre Produkte ausschliesslich in derSchweiz. • Käufer von Waren der Cannapro GmbH müssen mindestens im Alter von 18 Jahresein; die Cannapro GmbH ist jederzeit befugt, Altersnachweise zu verlangen undjegliche Lieferung an Minderjährige oder bereits an solche mit Verdacht dernicht gegebenen Volljährigkeit zu verweigern. Bei Falschangaben von Bestellernwird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.00 unverzüglich fällig. § 2 Angebot und Vertragsschluss • Die Darstellung von Produkten oder Leistungen auf der Website von CannaproGmbH stellen keine rechtlich verbindlichen Angebote dar, sondern sind im Sinnevon OR Art. 7 Abs. 2 unverbindliche Offert Stellungen. Erst die Bestellungseitens der Vertragspartei stellt ein verbindliches Angebot im Sinne von ORArt. 3 ff. dar. Erst nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch CannaproGmbH (Annahme) entsteht ein verbindlicher Vertrag. • Eine von der Vertragspartei bei der Cannapro GmbH eingegangene Erklärung giltals eine für sie verbindliche Offerte. • Die Angaben in physischen oder elektronischen Unterlagen der Cannapro (Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichteund sonstige Leistungen) sind nur als Richtwerte zu verstehen und stellen keineverbindliche Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, solche werdenschriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. • Überschreitet die Vertragspartei ihr Kreditlimit, so ist Cannapro GmbH vonihrer Lieferverpflichtung entbunden; Schadenersatzansprüche bleibenvorbehalten. • Ein Beschaffungsrisiko wird von Cannapro GmbH nicht übernommen, auch nichtbei einem Kaufvertrag über eine Gattungsware. Cannapro GmbH ist nur zurLieferung aus dem Warenvorrat verpflichtet. § 3 Preise • Für Lagerware gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung fixierten Preise. BeiLieferengpässen sowie Besorgungen gilt der Tagespreis am Bestelltag. • Die Preise verstehen sich, falls nicht anders angegeben, in Schweizer Frankenexklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, allfälliger Zölle oder anderweitigerGebühren. § 4 Liefer- und Leistungszeit • Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklichschriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristenund Liefertermine durch Cannapro GmbH steht unter dem Vorbehalt der richtigenund rechtzeitigen Belieferung von Cannapro GmbH durch Zulieferanten und Herstellersowie unter dem Vorbehalt, dass weder höhere Gewalt noch Dritteinflüsse dierechtzeitige Lieferung verhindern oder verzögern. Dauert das Leistungshindernisin den vorgenannten Fällen über einen Zeitraum von mehr als 4 Wochen nach denursprünglich geltenden Lieferzeiten an, so sind beide Parteien zum Rücktrittvom Vertrag berechtigt. Weitergehende Ansprüche, insbesondere aufSchadensersatz, bestehen nicht. In der Regel wird die Ware in einer Wochegeliefert. § 5 Annahmeverzug • Wenn die Vertragspartei nach Ablauf einer ihr gesetzten Nachfrist die Annahmeder vertraglichen vereinbarten Leistung verweigert oder erklärt, diese nichtannehmen zu wollen, kann Cannapro GmbH die Erfüllung des Vertrages verweigernund Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Cannapro GmbH istberechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 25 % desvereinbarten Vertragspreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadensvon der Vertragspartei zu fordern. § 4 Lieferung • Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckteMengendifferenzen innerhalb von 4 Tagen nach Warenerhalt an Cannapro GmbH unddem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Beanstandungen betreffendBeschädigung, Verspätung, Verlust oder schlechter Verpackung sind sofort nachEingang der Warensendung anzumelden. § 5 Gewährleistung • Die Gewährleistung nach Massgabe der folgenden Bestimmungen beträgt 2 Jahre,wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. DieGewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. • Werden die von Cannapro GmbH jeweils geltenden Betriebs- oderWartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechseltoder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationenentsprechen, so entfällt jegliche Gewährleistung, soweit der Mangel hieraufzurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemässeBenutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte, oder Fremdeingriff sowie dasÖffnen von Geräten zurückzuführen ist. • Unwesentliche Abweichungen von zugesicherten Eigenschaften der Ware lösenkeine Gewährleistungsrechte aus. • Eine Haftung für normale Abnutzung, sowieVerbrauchsmaterial/Zubehör/beigelegtes Material ist ausgeschlossen.
• Gewährleistungsansprüche gegen Cannapro GmbH stehen nurder unmittelbaren Vertragspartei zu und sind nicht abtretbar. § 6 Rückgaben • Im Falle von Rückgaben wird vorausgesetzt, dass der betroffene Artikel bzw.Gerät mit detaillierter Beschreibung des Grundes sowie einer Kopie der Rechnungder Ware an Cannapro GmbH eingeschickt oder angeliefert wird. Die Versandkostensind von der Vertragspartei zu tragen. Die Gewährleistung beschränkt sichausschliesslich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigtenLieferungsgegenstände. § 7 Eigentumsvorbehalt • Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum derCannapro GmbH. § 8 Zahlung • Die Rechnungen sind grundsätzlich sofort rein netto zur Zahlung fällig,soweit nicht anders vereinbart. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei,d.h. zu Lasten der Vertragspartei per Paketpost, Spedition oder eigenemFahrzeug, ausser es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. • Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Cannapro GmbH über denBetrag verfügen kann bzw. in ihrem Verfügungsbereich eingegangen ist. Scheckswerden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung alsZahlung. • Durch Mahnung der Vertragspartei gerät diese sofort in Verzug. AbVerzugsbeginn ist die Cannapro GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % zuberechnen. Während der Dauer des Verzugs ist Cannapro GmbH auch jederzeitberechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die gelieferteWare zurückzuverlangen und Schadensersatz auf das Dahinfallen desVertrages zu fordern. • Gerät die Vertragspartei in Zahlungsverzug, hält sie sonstige wesentlicheVerpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht ein oder werden Umständebekannt, die geeignet sind, die ihre Kreditwürdigkeit zu mindern, insbesondereZahlungseinstellung, Anhängigkeit eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens,abzeichnende schleppende Zahlungsmoral usw., ist die Cannapro GmbH berechtigt,noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oderSicherheiten auszuführen.
§ 9 Haftungsbeschränkung • Schadensersatzansprüche sind sowohl gegen die Cannapro als auch gegen ihreallfälligen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nichtvorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln vorliegt. Für Folgeschäden wirdjegliche Haftung abgelehnt. § 10 Datenschutz • Cannapro GmbH ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindungen oder imZusammenhang mit diesem erhaltenen Daten über die Vertragspartei, unabhängigdavon, ob diese der Vertragspartei oder weiteren Personen stammen, im Sinne deraktuellen Datenschutzgesetzgebung zu verarbeiten. • Persönliche Kundendaten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritteweitergegeben. § 11 Anwendbares Recht / Gerichtsstand • Auf das Vertragsverhältnis zwischen der Vertragspartei und Cannapro GmbH istausschliesslich materielles schweizerisches Recht anwendbar. • Ausschliesslicher Gerichtsstand für Streitigkeiten zwischen derVertragspartei und Cannapro GmbH sind die ordentlichen Gerichte des KantonsBasel-Landschaft.